Sachsen braucht ein neues Personalvertretungsgesetz für den öffentlichen Dienst. Das Minimum an Reform wird durch den geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vorgegeben. Weil der Freistaat Sachsen diese Gesetzgebungslücke nicht geschlossen hat, stehen nun 6.500 Mitarbeiter der Leipziger Stadtverwaltung ohne Personalvertretung da.