Sachsen braucht ein neues Personalvertretungsgesetz

Sachsen braucht ein neues Personalvertretungsgesetz für den öffentlichen Dienst. Das Minimum an Reform wird durch den geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vorgegeben. Weil der Freistaat Sachsen diese Gesetzgebungslücke nicht geschlossen hat, stehen nun 6.500 Mitarbeiter der Leipziger Stadtverwaltung ohne Personalvertretung da.

An der SPD hat es nicht gelegen. Immer wieder hat sie auf die Neufassung des Personalvertretungsgesetzes gedrängt. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch (siehe www.spd-fraktion-sachsen.de). In der Koalitionsvereinbarung von 2004 heißt es dazu: “Das Personalvertretungsgesetz wird im Vergleich zur bundesrechtlichen Regelung und zum Mitbestimmungsniveau in anderen Ländern überprüft.“ Doch die CDU hat wieder und wieder blockiert.

Damit muss Schluss sein. In unserem Wahlprogramm steht die Neufassung des Personalvertretungsgesetzes an prominenter Stelle. Das wird eines der ersten Vorhaben nach der Landtagswahl sein. Ein Grund mehr, am 30. August SPD zu wählen.

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